Wir informieren Sie gerne vor Beginn jeder Behandlung und besonders vor Operationen über die zu erwartenden Kosten. Im Einzelfall können durch unerwartete Komplikationen allerdings auch einmal zusätzliche Kosten entstehen.
Unsere Preise entsprechen selbstverständlich der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT). In der GOT ist für alle möglichen Untersuchungen und Behandlungen der sogenannte einfache Gebührensatz festgelegt. Dabei handelt es sich vereinfacht ausgedrückt um den Mindestpreis, den jeder Tierarzt für diese Leistung abzurechnen hat. Bei besonders aufwändigen oder lange andauernden Untersuchungen bzw. Behandlungen darf der Tierarzt jedoch auch mehr verlangen (bis hin zum dreifachen Gebührensatz).
Die Medikamente und sonstigen Verbrauchsmaterialien müssen zusätzlich zu den Leistungen abgerechnet werden.
Am 14. Februar 2020 ist eine Änderung der Tierärztlichen Gebührenordnung (GOT) in Kraft getreten, die verpflichtend verlangt, 50€ netto Notdienstgebühr außerhalb der Sprechzeiten zu erheben (58,00€ brutto). Bei mehreren zu behandelnden Tieren für eine BesitzerIn fällt die Notdienstgebühr nur einmal an.Darüber hinaus muss mindestens der zweifache Gebührensatz für tierärztliche Leistungen verlangt werden. Dies ist für alle Tierärzte, die Notdienst anbieten, verpflichtend. Die Notdienstpreise der Tierklinik Sarstedt müssen jedoch dafür nicht weiter angehoben werden, die meisten Posten bleiben also unverändert.
Von der Neuregelung ausgenommen sind stationäre Patienten und Nachbehandlungen zum gleichen Behandlungsfall. Diese werden auch während der Notdienstzeiten zum Normaltarif abgerechnet und sind von der Notdienstgebühr befreit. Medikamente und Materialien werden zum Normaltarif berechnet. Bei Hausbesuchen steigt der Abrechnungssatz für den Doppelkilometer auf 3,50 Euro, mindestens aber auf 13,00 Euro.
Die vom Bundesrat verabschiedete Änderung der Gebührenordnung ist ein Versuch, dem Sterben tierärztlicher Kliniken entgegenzuwirken. Die zu niedrige Bezahlung wird als ein Hauptgrund für den Personalmangel im tierärztlichen Notdienst angeführt.
Alle Leistungen und Medikamente werden in der Regel direkt nach der Behandlung bzw. bei der Abholung des Tieres abgerechnet.
In unserer Praxis haben Sie die Möglichkeit bar oder mit EC-Karte zu bezahlen. Über Kredidkarten können wir leider nicht abrechnen.
Grundsätzlich erhalten Sie bei der Abrechnung eine Quittung und eine Rechnung, in der die erbrachten Leistungen und Medikamente detailliert aufgeführt sind.
Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass wir Rechnungen nur in Ausnahmefällen oder bei Stammkunden versenden.
Sollten Sie Fragen zur Rechnungsabwicklung haben, sprechen Sie uns gerne an!
|
|
|