Änderung der Tierärztlichen Gebührenordnung zum 14. Februar 2020!
Am 14. Februar 2020 ist eine Änderung der Tierärztlichen Gebührenordnung (GOT) in Kraft getreten, die verpflichtend verlangt, 50€ netto Notdienstgebühr außerhalb der Sprechzeiten zu erheben. Darüber hinaus muss mindestens der zweifache Gebührensatz für tierärztliche Leistungen verlangt werden.
Corona-Maßnahmen:
Wir sind für Sie und Ihren Liebling vor Ort und haben unsere Praxis regulär für Sie geöffnet.
Zum Schutz unserer Kunden und unserer Mitarbeiter haben wir Regelungen zur Hygiene eingeführt und bitten um dringende Beachtung vor einem Besuch bei uns.
|
|
|