Änderung der Tierärztlichen Gebührenordnung zum 14. Februar 2020!
Am 14. Februar 2020 ist eine Änderung der Tierärztlichen Gebührenordnung (GOT) in Kraft getreten, die verpflichtend verlangt, 50€ netto Notdienstgebühr außerhalb der Sprechzeiten zu erheben. Darüber hinaus muss mindestens der zweifache Gebührensatz für tierärztliche Leistungen verlangt werden.
Corona-Maßnahmen:
Wir freuen uns wenn Sie weiter in unserer Klinik eine medizinische oder FFP2 tragen.
Herzlichen Dank
|
|
|