Wenn Sie für Ihr Fohlen bzw. Pferd noch keinen Equidenpass (Pferdepass) haben und diesen beantragen möchten, finden Sie in dieser Übersicht die wichtigsten Informationen dazu.
Es ist vorgeschrieben, dass jeder Equide (Pferd, Pony, Esel, Zebra) in der Europäischen Union einen Equidenpass haben muss (Verordnung EG Nr. 504/2008). In Deutschland wurde diese Vorschrift mit der Viehverkehrsordnung (ViehVerkV), die am 09.03.10 in Kraft getreten ist, in nationales Recht umgesetzt. Aufgrund dieser Verordnung ergeben sich im Vergleich zu früher einige neue Pflichten für jeden Pferdehalter:
Damit man einen Equidenpass beantragen kann, braucht jeder Pferdehalter eine sogenannte Halter- bzw. Registriernummer. Zuständig für die Vergabe der 12stelligen Halter- / Registriernummer ist in Niedersachsen die VIT (Vereinigte Informationssysteme Viehhaltung) in Verden. Diese darf eine Nummer aber nur nach Anforderung eines Veterinäramtes vergeben. Das heißt, die Tierhaltung muss zunächst beim Veterinäramt des jeweiligen Landkreises angezeigt werden. Die Kontaktdaten für den Landkreis Hildesheim sind:
Landkreis Hildesheim
FD 203 Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Bischof-Janssen-Str. 31
31134 Hildesheim
Telefon: 05121/309-1202
Telefax: 05121/309-1209
In Niedersachsen hat jeder Pferdehalter außerdem eine Meldepflicht in der Tierseuchenkasse Niedersachsen (aufgrund des Tierseuchengesetzes). Weitere Informationen darüber und die entsprechenden Formulare zur Neuanmeldung von Pferdehaltungen erhalten Sie unter:
Niedersächsische Tierseuchenkasse
- Anstalt des öffentlichen Rechts -
Brühlstr. 9
30169 Hannover
Telefon: 0511/70156-0
Telefax: 0511/70156-99
Homepage: http://www.ndstsk.de/index.php
Grundsätzlich gibt es in Niedersachsen drei verschieden Stellen, bei denen der Equidenpass beantragt werden kann:
Für die Ausstellung des Equidenpasses und für die Vergabe von Transpondern für nicht registrierte Pferde ist die VIT (Vereinigte Informationssysteme Tierhaltung) in Verden zuständig. Genauere Informationen und die entsprechenden Anträge finden Sie unter folgender Internetseite:
https://www.vit.de/vit-fuers-tier/regionalstelle-hi-tier/equidenkennzeichnung/
Die VIT gibt Transponder außerdem an die in Niedersachsen ansässigen Pferdezuchtverbände aus. Die Zuchtverbände dürfen diese Transponder zur Kennzeichnung der bei ihnen registrierten Tiere beschaffen. Falls Sie also ein Pferd mit einem deutschen Abstammungsnachweis bzw. Geburtsurkunde besitzen, wenden Sie sich an den entsprechenden Zuchtverband.
Für Turnierpferde, die nicht in einem Zuchtverband registriert sind, aber bei einer international anerkannten Organisation für sportliche Wettkämpfe geführt werden (z.B. FN oder FEI), kann ein Equidenpass und der Transponder von der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN) ausgestellt werden. Nähere Informationen finden Sie unter folgender Internetseite:
Unabhängig davon, bei welcher Stelle der Equidenpass beantragt wird, wird dafür die Halter- / Registriernummer benötigt (siehe oben).
durchführen zu lassen. Diese sachkundigen Personen sind ebenfalls registriert und bestätigen für den Equidenpass-Antrag das ordnungsgemäße Setzen des Transponders und die Identität des Tieres.
Der Tierhalter hat die Kennzeichnung des Equiden unverzüglich anzuzeigen. Dies geschieht automatisch durch Ausfüllen und Rücksendung des Antragsformulars für den Equidenpass an die herausgebende Stelle. Das heißt, Sie müssen sonst nichts weiteres deshalb unternehmen.
Die Stelle, welche den Equidenpass ausstellt, prüft die Antragsdaten auf Vollständigkeit und Plausibilität und übermittelt sie automatisch an die zentrale Datenbank HI-Tier (Herkunftssicherungs- und Informationssystem für Tiere). Das heißt, Sie müssen für die Meldung nichts weiteres unternehmen.
Auf der Grundlage der geprüften Informationen wird der Equidenpass ausgestellt und dem Pferdehalter zugeschickt. Falls Daten fehlen oder nicht korrekt angegeben sind, kann kein Pferdepass ausgestellt werden.
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