Impfungen sind wichtig, um Ihr Pferd vor schweren und teilweise tödlich verlaufenden Infektionskrankheiten zu schützen und um deren Ausbreitung zu verhindern. Damit Ihr Pferd korrekt geimpft werden kann, beachten Sie bitte folgende Punkte:
Prinzipiell können Pferde gegen eine ganze Reihe von Infektionskrankheiten geimpft werden:
Wir beraten Sie gern, welche Impfungen im Einzelfall für Ihr Pferd sinnvoll sind.
Grundsätzlich sind die Impfungen gegen Tetanus, Influenza (Pferdegrippe) und das equine Herpesvirus (EHV) zu empfehlen. Neu hinzu gekommen ist die Empfehlung der ständigen Impfkommision in bestimmten Gebieten auch gegen das West-Nil-Fieber zu impfen.
Dagegen ist die Tollwut-Impfung in Deutschland aufgrund der sehr geringen Infektionsgefahr kaum noch notwendig (nur in tollwutgefährdeten Bezirken). Die Impfung gegen Hautpilz kann bei bereits erkrankten Tieren, aber auch in größeren Pferdebeständen bzw. Beständen mit ständigem Pferdewechsel sinnvoll sein. Die Impfung gegen Druse ist nur bei Pferden empfehlenswert, die Kontakt zu Pferden aus betroffenen Beständen haben.
Wundstarrkrampf (Tetanus):
Bei der Infektion mit Wundstarrkrampf handelt es sich um eine meist tödlich verlaufende Infektion mit Clostridium tetani. Das Bakterium ist im Erdreich z.B. auf Weiden zu finden und stellt eine ständige Infektionsgefahr für Pferde dar, auch über kleinste Wunden. Daher sollte ausnahmslos jedes Pferd gegen Tetanus geimpft werden!
Pferdegrippe (Equine Influenza):
Die sogenannte Pferdegrippe wird durch equine Influenzaviren verschiedener Stämme hervorgerufen. Es handelt sich im Allgemeinen um eine hochansteckende Atemwegserkrankung, die mit einer starken Störung des Allgemeinbefindens, Fieber, Husten und Entzündungen der gesamten Atemwege einhergeht. Durch eine bakterielle Sekundärinfektion kann die Erkrankung tödlich enden. Der Erreger gehört zur gleichen Virusfamilie wie das Grippevirus des Menschen. Es sollte jedes Jahr bei den verwendeten Impfstoffen auf die Anwendung neuer bzw. aktueller Stämme von Influenza geachtet werden. Pferde sollten im Alter von 6 Monaten grundimmunisiert werden. Maternale (mütterliche) Antikörper in der Biestmilch schützen das Fohlen in regelmäßig geimpften Beständen bis zum Alter von 6 Monaten gegen eine Influenzaerkrankung.
Equines Herpesvirus (EHV):
Beim Pferd gibt es zwei Virusstämme, für die zurzeit eine Impfung erhältlich ist:
Bei beiden Stämmen können auch neurologische Symptome (Störungen des Nervensystems) auftreten. Diese reichen von einer milden Ataxie (Koordinationsstörung) bis hin zur vollständigen Lähmung.
Beide Stämme sind hochansteckende Erreger, die über direkten Kontakt oder Tröpfcheninfektion übertragen werden. Als Eintrittspforte gelten vor allem der Atmungsstrakt sowie der Geschlechtstrakt. Hat sich das Pferd erst einmal infiziert, verbleibt das Virus lebenslang im Pferdekörper und kann in Stresssituationen wieder reaktiviert werden. Dabei sind aber nicht bei jeder Infektion klinische Symptome zu beobachten! Vor allem die latent infizierten Trägertiere stellen ein ständiges Infektionsrisiko für ungeimpfte Tiere dar.
Leider schützt auch die Impfung nicht hundertprozentig vor einer Herpes-Erkrankung. Der große Vorteil der Impfung liegt darin, dass geimpfte Pferde wesentlich weniger
Herpesviren ausscheiden und somit der Infektionsdruck deutlich herabgesetzt wird. Deshalb sollte auch der gesamte Pferdebestand geimpft werden!
Die Impfung gegen die equinen Herpesviren muss aufgrund der verschiedenen EHV-Subtypen (EHV-1 und EHV-4), sowie der unterschiedlichen Erkrankungen genauer differenziert werden. Es sind mehrere
Impfstoffe zur Immunisierung gegen EHV zugelassen. Jedoch sind im Moment nur noch zwei Impfstoffe im Handel erhältlich. Einerseits gibt es einen Lebendimpfstoff mit einem attenuierten
(abgeschwächten) EHV-1 Virusstamm. Andererseits ist ein Totimpfstoff, der inaktivierte EHV1- und EHV-4-Viren enthält, verfügbar.
West-Nil-Fieber
Es empfiehlt sich die Impfung rechtzeitig im Frühjahr vor Beginn der Mückensaison vorzunehmen, damit dann in der Zeit der höchsten Ansteckungsgefahr möglichst hohe Antikörpertiter im Pferd vorhanden sind.
Tollwut
Die Tollwut wird durch das Lyssa-Virus hervorgerufen und gehört zu den anzeigepflichtigen Tierseuchen. Das Virus wird hauptsächlich durch den Speichel übertragen. Meistens handelt es sich um Bisse
von infizierten Tieren; das Virus kann aber auch über andere Wunden oder die Schleimhäute eindringen. Die Erkrankung verläuft fast immer tödlich und es gibt keine wirksame Therapie (Therapieversuche
sind außerdem laut Tollwut-Verordnung verboten). Aufgrund des sehr geringen Infektionsrisikos für Pferde in Deutschland ist eine Impfung gegen Tollwut höchstens für Weide- und Offenstallpferde in
Tollwut-gefährdeten Bezirken notwendig.
Hautpilz
Der Impfstoff richtet sich gegen die am häufigsten vorkommenden Hautpilze der Gattungen Trichophyton und Mikrosporum. Die Impfung kann
einerseits zur Vorbeugung ab dem 5. Lebensmonat vorgenommen werden. Andererseits kann sie auch bei schon erkrankten Tieren durchgeführt werden, da sich die Symptome oftmals nach der Impfung
verringern bzw. ganz verschwinden.
Druse (Streptococcus equi)
Bei der Druse handelt es sich typischerweise um ein Jungpferde-Erkrankung. Dabei kommt es zu einer Allgemeininfektion mit Fieber, Nasenausfluss, Husten und zur Bildung von Abszessen in den Lymphknoten.
Ziel der Impfung ist es, die klinische Symptome und das Auftreten von Lymphknotenabszessen zu reduzieren.
Der Impfstoff ist zur Anwendung bei Pferden vorgesehen, für die ein Risiko einer Streptococcus equi Infektion eindeutig besteht - z.B. aufgrund der Kontaktmöglichkeit mit Pferden aus Ställen, in denen der Erreger vorkommt. Eine Grundimmunisierung während eines Ausbruches der Erkrankung ist in der Regel unwirksam, da die Immunität vor einer abgeschlossenen Grundimmunisierung nicht ausreichend ist.
Equine Virus Arteritis (EVA)
Die Erkrankung ist in Deutschland meldeplichtig und kommt glücklicherweise relativ selten vor.
Symptome einer EVA-Infektion sind hohes Fieber, Ödeme, Bindehautentzündungen, Koliken und Aborte bei tragenden Stuten.
Die Übertragung des Virus kann über alle Körpersekrete erfolgen, besonders hervorzuheben ist jedoch die Infektion über Sperma von latent infizierten Hengsten. Das heißt, ein Teil der Hengste trägt
das Virus in sich, ohne selbst klinische Symptome zu zeigen.
Eine Impfung wird daher hauptsächlich bei Deckhengsten und Zuchtstuten durchgeführt.
Laut LPO müssen Turnierpferde gegen Influenza geimpft werden. Dies gilt auch für eingetragene Freizeitpferde, die gelegentlich an einer Jugendreiterprüfung oder E-Dressur teilnehmen, sofern es sich um Turniere handelt, die einen "offiziellen Charakter" (d.h. von der Landeskommision bearbeitet) haben.
Bitte beachten Sie, dass sich durch das Inkrafttreten der LPO 2013 einige Veränderungen ergeben haben (Änderung des Impfintervalls bei der Grundimmunisierung, Wegfall der Sonderregelung von 7 Monaten +/- 21 Tage bei der Wiederholungsimpfung).
Demnach müssen Turnierpferde wie folgt gegen Influenzaviren geimpft werden:
dritte Impfung 6 Monate (+/- 21 Tage) nach der zweiten Impfung
Ein Turnierstart ist frühestens 14 Tage nach der zweiten Impfung der Grundimmunisierung möglich. Bei den Folgeimpfungen (auch die dritte Impfung der Grundimmunisierung) müssen mindestens 7 Tage vor einem Turnierstart vergangen sein. Wenn die Information über die Grundimmunisierung fehlt, darf das nur Pferd starten, wenn es in den letzten 3 Jahren regelmäßig (d.h. alle 6 Monate +/- 21 Tage) nachweisbar geimpft wurde.
Eine Immunisierung gegen Tetanus wird bei Turnierpferden im übrigen als selbstverständlich angesehen! Außerdem wird die Impfung gegen Herpes und je nach Turnierort auch gegen das West-Nil-Fieber empfohlen.
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